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Am 01.07.2003 ist das Gesetz zur Reform der Juristenausbildung in Kraft getreten, das wesentlich dem Ziel einer besseren Vorbereitung auf den späteren Beruf, insbesondere den des Anwalts, dient. Damit ist nunmehr gesetzlich niedergelegt, was lange schon der Realität entspricht: 80 bis 90 Prozent der Absolventen des 2. Juristischen Staatsexamens ergreifen den Anwaltsberuf.
Unsere Kanzlei bildet bereits seit Jahren Referendare im Rahmen der so genannten Wahlstation im deutschen Recht aus. Den Referendaren wird die Möglichkeit eröffnet, nach einer Einarbeitungsphase Mandate zunehmend eigenverantwortlich zu betreuen und aktuelle Vorgänge zu bearbeiten. Weiterhin können grundsätzliche Fragen der deutsch-kanadischen Rechtsbeziehungen erarbeitet und vorgetragen werden. Darin sehen wir zugleich eine effektive Vorbereitung auf die mündliche Prüfung.
Wenn Sie Interesse an dieser engagierten Ausbildung als Mitglied eines sympathischen Teams in einer der schönsten Städte der Welt haben, dann zögern Sie nicht, uns Ihre Bewerbung zukommen zu lassen. Ansprechpartnerin ist Ms. Beatrix Lerch (office@liebrecht.com).
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