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H. LIEBRECHT & ASSOCIATES erstreitet bedeutende Gerichtsentscheidung im Bereich des deutsch-kanadischen Staatsangehörigkeitsrechts

Vancouver, 14. Mai 2007 -- Die in Kanada ansässige deutsche Anwaltskanzlei H. LIEBRECHT & ASSOCIATES hat vor wenigen Tagen einen wichtigen Rechtsstreit gegen die Bundesrepublik Deutschland gewonnen. Der erfolgreiche Abschluss des Verfahrens hat bedeutende Auswirkungen auf viele deutsche Auswanderer, die nach dem 2. Weltkrieg als Minderjährige mit ihren Eltern nach Kanada eingewandert und inzwischen kanadische Staatsbürger geworden sind.

Aufgrund des besonderen Einwanderungsverfahrens in Kanada bestand über Jahrzehnte ein Konflikt zwischen kanadischem Einwanderungsrecht und der Gesetzesanwendung deutscher Behörden. Es wurde fälschlicherweise erklärt, dass deutsche Auswanderer ihre deutsche Staatsangehörigkeit in dem Moment verloren, in dem sie kanadische Staatsbürger wurden.

Mit dem nun gewonnenen Musterprozess wurde endgültig auch in letzter Instanz klargestellt, dass die Bundesrepublik Deutschland zahlreichen Auswanderern zu Unrecht die deutsche Staatsangehörigkeit aberkannt und seit Jahrzehnten eine falsche Gesetzesanwendung praktiziert hat.

Diese Feststellung hat in rechtlicher Hinsicht zur Folge, dass eine Vielzahl deutscher Einwanderer ihre deutsche Staatsbürgerschaft trotz Annahme der kanadischen Staatsbürgerschaft gar nicht verloren haben und unter Umständen durchaus noch deutsche Staatsangehörige sind. Gleiches gilt für ihre Kinder und Enkelkinder!

Der Besitz der deutschen Staatsangehörigkeit hat zahlreiche Vorteile, so zum Beispiel das Wahlrecht in der Bundesrepublik Deutschland sowie das Recht, sich in der gesamten Europäischen Union frei zu bewegen, aufzuhalten und auch zu arbeiten. Für junge Menschen ist die Möglichkeit eines Studiums oder einer qualifizierten Fachausbildung in Deutschland eine interessante Perspektive, nicht zuletzt aufgrund der günstigeren Ausbildungskosten.

Diese Vorteile gelten nicht nur für die damals minderjährigen Einwanderer, sondern sogar für deren Kinder, Enkelkinder und weiteren Nachfahren. Die Betroffenen können die deutsche Staatsbürgerschaft nun erhalten, ohne Abgabe der kanadischen Staatsbürgerschaft und sogar ohne deutsche Sprachkenntnisse.

Um festzustellen, ob im konkreten Einzelfall das deutsche Recht falsch angewandt wurde und der Einzelne somit das Anrecht auf einen deutschen Staatsbürgerschaftsausweis und einen deutschen Pass hat, ist eine eingehende rechtliche Prüfung erforderlich.

Die Anwaltskanzlei H. LIEBRECHT & ASSOCIATES mit Büros in Vancouver, Toronto und ab 1.Juli 2007 auch in Calgary greift zurück auf eine langjährige Erfahrung in deutsch-kanadischen Rechtsbeziehungen. Durch das seit sechs Jahren andauernde und nun endgültig gewonnene Gerichtsverfahren haben Rechtsanwalt Hubertus Liebrecht und sein Team erneut detaillierte Fachkenntnis erfolgreich unter Beweis gestellt.

Sollten Sie Interesse an der Prüfung Ihrer Staatsbürgerschaft haben und der damit verbundenen positiven Auswirkungen für Sie, Ihre Kinder und Kindeskinder, steht unser Team von qualifizierten Anwälten Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Besuchen Sie zur Information unsere Homepage unter www.liebrecht.com. Neben Fragen zur doppelten Staatsbürgerschaft sind wir auch spezialisiert im Bereich des deutsch-kanadischen Erbrechts. Rufen Sie uns gebührenfrei an unter 1-866-359-1600 oder 1-866-529-4769.